Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Artikelverzeichnis unserer Internetseite
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Hebesätze
Sachbereich 13 / Veranlagungsverfahren (Steueramt)
Die Hebesätze gelten für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlagen dieser Sätze werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermessbescheid).
Die ermittelte Messzahl wird mit einem Hebesatz multipliziert und durch die Gemeinde als Steuer veranlagt. Dieser Satz kann sich jährlich ändern und wird durch Ratsbeschluss in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Es gelten folgende Hebesätze:
- seit 2011: Grundsteuer A = 295 % seit 2012 = 297%
- seit 2011: Grundsteuer B = 425 % seit 2012 = 442%
- seit 1998: Gewerbesteuer = 420 % seit 2012 = 428%
Ihre Ansprechpartner
Sabine Dumke
Telefon: 02292 / 601-225
Fax: 02292 / 601-508
E-Mail: sabine.dumke@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 25
Anja Rötzel
Telefon: 02292 / 601-125
Fax: 02292 / 601-508
E-Mail: anja.roetzel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 25

